Die schriftliche Eignungsprüfung umfasst folgende Prüfungsfächer:
Kandidatinnen und Kandidaten geben bei der Prüfungsanmeldung bekannt, ob sie die Prüfung mit der Erstsprache Romanisch, Italienisch oder Deutsch ablegen. Für die romanische Prüfung kann zwischen folgenden Idiomen gewählt werden: Vallader, Surmiran, Sursilvan, Puter oder Rumantsch Grischun.
Der Prüfungsstoff setzt den Lehrstoff der dritten Klasse der Sekundarschule am Ende des fünften Semesters voraus.
Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller Noten aus den Prüfungsfächern mindestens 4.0 beträgt und höchstens eine Note ungenügend ist. Gewichtung der Noten: Erstsprache (einfach), Englisch (einfach), Mathematik (doppelt), Italienisch (einfach).
Voraussetzungen für das BM-Fach Italienisch
Aus den Resultaten der Aufnahmeprüfungen entnehmen wir jeweils, dass die Vorkenntnisse der Lernenden im Fach Italienisch sehr heterogen sind. Der Italienisch-Unterricht an der BM setzt jedoch gewisse Grundkenntnisse voraus: am besten das Niveau A1 oder mindestens die ersten 14 Einheiten des Lehrbuches (Anna Colella, Die neue Power-Grammatik Italienisch. Für Anfänger zum Üben und Nachschlagen, Hueber Verlag). Deshalb empfehlen wir Lernenden, mit einem Kurs, einem Auslandaufenthalt und/oder im Selbststudium diese Anforderungen vor dem BM-Beginn zu erlangen.
Um den Stand in Mathematik zu gewährleisten, findet zu Beginn der zweiten Unterrichtswoche eine Prüfung über die notwendigen Vorkenntnisse (Niveau und Inhalte Sekundarschule/Aufnahmeprüfung) statt. Die Note dieser Prüfung zählt als eine von mehreren vollwertigen Noten für das erste Semesterzeugnis.
Für den Mathematik-Unterricht empfehlen wir den Taschenrechner Texas Instruments 30X IIS.
Prüfungsfrei ins erste Semester zugelassen wird:
* In diesem Fall werden zunächst für jedes Semester die Mittelwerte der Berufskunde-Noten einerseits und der ABU-Noten andererseits gebildet und auf Zehntelnoten gerundet („Berufskunde-Semesternoten“ und „ABU-Semesternoten“). Im Anschluss wird der Durchschnitt der Semesternoten über alle vorhandenen Semesterzeugnisse gebildet und auf Zehntelnoten gerundet („Berufskunde-Note“ und „ABU-Note“). Ist die ABU-Note mindestens eine 5.3 oder der Durchschnitt von Berufskunde- und ABU-Note mindestens 5.0, so ist eine prüfungsfreie Aufnahme möglich. Wenn keine ABU-Note vorhanden ist, zählt der Schnitt von Wirtschaft/Gesellschaft, Deutsch, Englisch.
Die Leitung der Berufsmaturitätsschule kann zusätzlich ein Aufnahmegespräch anberaumen.
Die Direktorin/der Direktor kann in weiteren Fällen über eine prüfungsfreie oder provisorische Aufnahme entscheiden. Sie/er trägt dabei gleichwertigen Voraussetzungen Rechnung.
Personen, die von der Eignungsprüfung dispensiert sind, aber nicht über ausreichende Italienisch-Kenntnisse verfügen, sind selbst verantwortlich, sich bis zum Start des Studiums auf die in der Eignungsprüfung vorausgesetzten Italienisch-Kenntnisse vorzubereiten. Hierfür empfehlen wir unseren Italienisch-Vorbereitungskurs, siehe unten folgendes Kapitel.
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