Der Anmeldeschluss zur Eignungsprüfung im Jahr 2025 ist der 28. Februar 2025. Nach Anmeldeschluss werden Anmeldungen nur noch mit Vorbehalt entgegen genommen. Die Prüfung findet am 2. April 2025 statt.
Das Studium wird nur durchgeführt, wenn genügend Kandidatinnen und Kandidaten die Aufnahmebedingungen erfüllen. Spätere Anmeldungen können berücksichtigt werden, sofern die Klassenplanung es zulässt.
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt für 200 Franken – Einzahlung mit Verwendungszweck „AP BM 2“ an IBAN CH51 0077 4130 3981 0960 0 (GKB).
Wer nicht zur Prüfung antritt und sich mindestens 14 Tage vor dem Prüfungsdatum schriftlich abmeldet, erhält die Anmeldegebühr zurückerstattet.
Erfolgt die Abmeldung einer Kandidatin oder eines Kandidaten nach der Aufnahmeprüfung (oder dem Nachprüfungstermin), respektive bei den prüfungsfreien Kandidatinnen und Kandidaten nach dem Stichtag (1. April 2025) zur Dossierprüfung so wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.
Hier geht’s zur Online-Anmeldung (für Aufnahmeprüfung und/oder Lehrgang).
Erst nach unserer Aufforderung einreichen: Das korrekt ausgefüllte und unterschriebene Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons und die entsprechende Wohnsitzbestätigung (Link).
Nachteilsausgleich
Ein allfälliger Nachteilsausgleich ist vor Schulbeginn beim Amt für Berufsbildung des Kantons Graubünden zu beantragen.
BGS - Bildungszentrum Gesundheit und Soziales
Gürtelstrasse 42/44
7000 Chur
Informations- und Auskunftsstelle
Tel: 081 286 85 34
E-Mail: info@bgs-chur.ch