BGS Logo

Bestimmungen

Die Attestausbildung zur Assistentin und zum Assistenten Gesundheit und Soziales richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die berufliche Grundbildung „Assistentin und Assistent Gesundheit und Soziales EBA“ des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

 

BFS-Absenzkontrolle
Unterrichts-Dispensationsgesuch an der BFS
Merkblatt Laptop und Tablet