Bitte füllen Sie folgendes Antragsformular mindestens 10 Tage im Voraus aus. Vielen Dank.
Sonderregelung zu den Absenzen HF Pflege
Gestützt auf Art. 22, Abs. 2 (Unterrichtsbesuch) und in Ergänzung zu Art. 25 (Verhalten bei
voraussehbarer längerer Absenz) der Schulordnung gilt an der Abteilung HF Pflege folgende
Sonderregelung:
1. Die studierende Person kann pro Studienjahr im Lernbereich Schule maximal zwei
besondere Absenztage beziehen. Die Tage können auch als halbe Tage bezogen
werden.
2. Die studierende Person hat der Abteilungsleitung mindestens zehn Tage im Voraus ein
schriftliches Gesuch mit Angabe des Absenzgrundes einzureichen. Der Entscheid überdas Gesuch obliegt der Abteilungsleitung.
3. Mehr als zwei Absenztage pro Studienjahr werden nicht bewilligt. Bewilligte Gesuche
gelten in der Regel als bezogene Tage. Nicht fristgerecht eingereichte Gesuche werden
abgelehnt. In besonderen und von der studierenden Person nicht beeinflussbaren
Situationen können auch kurzfristig eingereichte Gesuche ausnahmsweise bewilligt
werden.
4. Prüfungstage, Tage mit einem Simulationsanlass und spezielle Unterrichtstage können
nicht als Absenztage bezogen werden.
5. Für alle übrigen Fragen bezüglich Unterrichtsbesuch und Absenzen gilt weiterhin die
Schulordnung.
BGS – Bildungszentrum Gesundheit und Soziales
Gürtelstrasse 42/44
7000 Chur
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E-Mail: info@bgs-chur.ch
Branchenverband Berufsbildung
Gesundheits- und Sozialwesen
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